Härtefallregelung bei der Hörgeräteversorgung
Seit dem 1. Juli 2011 vergütet die IV alle 6 Jahre einen Pauschalbetrag von Fr. 840.- für eine einseitige und Fr. 1‘650.- für eine zweiseitige Versorgung mit Hörgeräten. Vielen hochgradig Schwerhörigen reicht dieser Pauschalbetrag nicht aus, um die Kosten für die Hörgeräteversorgung zu decken. Es besteht die Möglichkeit bei der IV ein Gesuch um Härtefall einzureichen. Wird das Gesuch gutgeheissen, so übernimmt die IV die Kosten, die über dem Pauschalbetrag liegen.
Es ist besonders für junge Hörbehinderte absolut zentral, dass sie Mehr lesen„Härtefallregelung bei der Hörgeräteversorgung“